Newsletter Opt-Ins aus bestehenden Kundenbeziehungen generieren

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Wann darf ich einen Kunden per Newsletter anschreiben? Was ist zu beachten, wenn der Nutzer bereits Kunde von Ihrem Hause ist?

Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Nutzer nur dann im E-Mail Marketing anschreiben dürfen, wenn Sie eine explizite Einwilligung von ihm erhalten.

Sie haben eine bestehende Nutzerdatenbank, beispielsweise aus einem Online Shop, und möchten diesen Nutzern auch einen Newsletter senden? Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Nutzer nur dann im E-Mail Marketing anschreiben dürfen, wenn Sie eine explizite Einwilligung (Opt-In) von ihm erhalten…..wenn der Kunde aber bereits eine E-Mail-Marketing-Beziehung mit Ihrem Haus hat, ein Nutzer also bereits einen Newsletter abonniert hat und er noch in einen weiteren Newsletter einwilligen soll, ist es rechtlich kein Problem, im Rahmen der bestehenden E-Mail Marketing Kommunikation auch weitere Abos zu bewerben. In diesem Fall entfällt sogar die Pflicht zum Double-Opt-In, da die E-Mail Adresse ja bereits per Double-Opt-In verifiziert wurde. Die Pflicht zur Angabe von Zweck und Datenschutzbelehrung bleiben jedoch entsprechend bestehen.

Unter bestimmten engen Voraussetzungen ist ein Opt-In jedoch entbehrlich, wenn bereits eine bestehende Kundenbeziehung vorliegt. Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nennt folgende Voraussetzungen.

Mehr hierzu können Sie hier lesen: http://www.email-marketing-forum.de/Fachartikel/details/1419-Newsletter-Opt-Ins-aus-bestehenden-Kundenbeziehungen-generieren/47424

Quelle: Email-Marketing-Forum, Autor Stefan Mies